Mittwoch , der 08.09.2010

Allgemeine Geschäftsbedingungen der OneTel Telecommunication GmbH (AGB Privatkunden)

1. Geltung der AGB

OneTel Telecommunciation GmbH (OneTel) erbringt für Ihre Kunden auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Telekommunikationsdienstleistungen als Verbindungsnetzbetreiber. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn OneTel ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Jeglichen Bestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Zugang zum OneTel-Telekommunikationsnetz

Der Zugang zum OneTel-Telekommunikationsnetz erfolgt über einen Interconnectionzugang, entweder durch Vorwahl der Nummer 01086 (Call-by-Call) oder durch feste Voreinstellung durch den Netzbetreiber des vorhandenen Kundenanschlusses (Preselection).

3. Zustandekommen des Vertrages, Prüfung der Kreditwürdigkeit

3.1 Das Vertragsverhältnis kommt entweder durch Nutzung des Call-by-Call-Dienstes oder aufgrund eines Preselectionvertrages zustande. Im Fall von Call-by-Call kommt, unabhängig von der Person des Telefonierenden, der Vertrag stets zwischen dem Anschlussinhaber und OneTel zustande, durch Vorwahl der Verbindungsnetzbetreiberkennzahl 01086 und dem erfolgreichen Herstellen der Verbindung. Das Vertragsverhältnis besteht jeweils nur für die Dauer der mit der Vorwahl 01086 eingeleiteten Verbindung. Im Falle von Preselection kommt der Vertrag zustande, wenn OneTel den Antrag des Kunden geprüft und angenommen hat und wenn die notwendige Umschaltung durch den zuständigen Teilnehmernetzbetreiber vorgenommen worden ist.

3.2 Verträge können ausdrücklich auch gemäß § 127 BGB per Fax geschlossen werden.

3.3 OneTel behält sich vor, jeden Antragssteller durch Einholung von Auskünften auf seine Kreditwürdigkeit hin zu prüfen.

4. OneTel-Dienstleistung

4.1 Die von OneTel vermittelten Telekommunikationsverbindungen werden von OneTel im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten hergestellt.

4.2 Zeitweilige Störungen der OneTel-Dienstleistungen können sich aus Gründen höherer Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen sowie wegen technischer Änderungen an den Anlagen von OneTel (z.B. Verbesserungen des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Stationen an das öffentliche Leitungsnetz etc.) oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des OneTel-Telekommunikationsnetzes erforderlich sind, ergeben. OneTel wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Störungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren Beseitigung hinzuwirken.

4.3 Die vorstehende Regelung gilt entsprechend für Störungen im Bereich der Fernmeldeanlagen der Deutschen Telekom AG und anderer Interconnect-Partner, die von OneTel zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kundenverhältnis benutzt werden.

4.4 Werden Zusatzdienstleistungen von OneTel durch Kooperationspartner erbracht, entsteht ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Kooperationspartner. Die Leistung von OneTel beschränkt sich auf die Bereitstellung des technischen Zugangs zu den Endeinrichtungen des Kooperationspartners. Für Fehlleistungen der von dem Kooperationspartner eingesetzten Endgeräte sowie die Erfüllung von dessen Pflichten haftet OneTel nicht.

5. Pflichten des Kunden

5.1 Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der Telekommunikationsdienste von OneTel alle geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften sowie die Anweisungen von OneTel zu beachten.

5.2 Der Kunde wird OneTel unverzüglich über Funktionsstörungen der von Ihm genutzten Telekommunikationsdienste von OneTel unterrichten und OneTel bei der Feststellung ihrer Ursachen sowie bei deren Beseitigung in zumutbarem Umfang unterstützen. Stellt sich dabei heraus, dass die Funktionsstörung nicht auf einem Fehler der von OneTel erbrachten Telekommunikationsdienste beruht, ist OneTel berechtigt, dem Kunden den hierdurch verursachten Aufwand in Rechnung zu stellen.

6. Verbindungspreise/Rechnungsbeträge

6.1 Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet, wie sie sich aus den von OneTel veröffentlichten und dem Kunden bei Vertragsabschluss bekannt gegebenen Tarifen im Einzelnen ergeben. Tarifänderungen werden 14 Tage nach ihrer Mitteilung wirksam. Bei ihn betreffenden Tarifänderungen kann der Kunde zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen. OneTel weist den Kunden auf dieses Kündigungsrecht hin.

6.2 Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel monatlich. OneTel behält sich jedoch das Recht vor, die Rechnungen bei geringfügigem Gebührenaufkommen in längeren Zeitabständen zu erstellen.

6.3 OneTel behält sich vor, etwaig gegenüber Kunden gewährte Rabatte den Unternehmenserfordernissen anzupassen. Im Einzelfall kann dies auch zum Wegfall vertraglich vereinbarter Rabatte führen. Hierzu ist das Einverständnis des Kunden nicht erforderlich.

6.4 Die Verbindungspreise für Call-by-Call ohne Anmeldung ergeben sich aus der jeweils veröffentlichten aktuellen Preisliste von OneTel.

6.5 Im Falle der Kündigung des Vertragsverhältnisses wird OneTel den Zugang zum OneTel-Netz schnellstmöglich sperren, in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen. Nutzt der Kunde OneTel-Dienstleistungen im Zeitraum zwischen der Kündigung des Vertragsverhältnisses und der Sperrung des Netzzugangs, so ist der Kunde verpflichtet auch die in diesem Zeitraum angefallenen Gebühren zu bezahlen.

7. Zahlungsbedingungen

7.1 OneTel behält sich das Recht vor die Rechnungsstellung und das Inkasso durch den jeweils zuständigen Teilnehmernetzbetreiber des Kunden bzw. die Einziehung offener Forderungen durch Inkassounternehmen durchführen zu lassen. Dafür anfallende Kosten werden dem Kunden zusätzlich belastet und gemeinsam mit der Forderung eingezogen. Die Verbindungsdaten werden gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Ermittlung des Verbindungsentgelts und zur Abrechnung gespeichert und an den Teilnehmernetzbetreiber übermittelt. Im Falle von Call-by-Call ohne Anmeldung ist dieses Verfahren der Standard.

7.2 Alle von OneTel ausgestellten Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Die Rechnungsbeträge werden per Lastschrift vom Konto des Kunden eingezogen. Andernfalls muss der Rechnungsbetrag spätestens an dem in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungstermin dem Bankkonto von OneTel gutgeschrieben sein. Falls Rechnungsbeträge nicht im Lastschriftverfahren eingezogen werden, kann von OneTel ein gesondertes Entgelt für die Bearbeitung erhoben werden.

7.3 Gegen Forderungen von OneTel kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

7.4 Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem OneTel-Konto maßgeblich. Der Kunde kommt unbeschadet des gesetzlichen automatischen Verzugseintritts nach § 286 Abs. 1 BGB in Verzug, wenn er die Rechnungsbeträge nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlt. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 5,0% p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verpflichtet. Für jede Mahnung hat der Kunde eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 3,00 Euro zu bezahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt OneTel vorbehalten. Bei nicht eingelösten Lastschriften, die der Kunde bzw. seine Bank schuldhaft zu vertreten hat, werden dem Kunden die angefallenen Bankgebühren und jeweils 7,67 Euro Verwaltungspauschale berechnet. Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden eingetreten ist.

7.5 Darüber hinaus kann OneTel ohne Einhaltung einer Frist den Service solange einstellen, bis ausstehende Gebühren und Zinsen bezahlt worden sind.

7.6 Einwendungen gegen die Rechnung von OneTel sind innerhalb eines Monats ab Rechnungsdatum schriftlich geltend zu machen. Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben insoweit unberührt, als OneTel eine Überprüfung der Einwendungen nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen möglich ist.

8. Kreditlimit

8.1 OneTel ist berechtigt, für den Kunden eine maximale offene Entgelthöhe für Dienstleistungen (Kreditlimit) vorzugeben. OneTel wird dem Kunden auf dessen schriftliche Anfrage oder unter Maßgabe der Ziffer 10.1 Auskunft über die Höhe des Kreditlimits erteilen.

8.2 OneTel ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ohne Ankündigung die weitere Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen auszusetzen, solange und soweit das geschuldete Entgelt das Kreditlimit übersteigt. OneTel kann die vom Kunden beigebrachte Sicherheit jederzeit dafür einsetzen, Kosten, Verluste oder Verbindlichkeiten zu decken, die infolge eines Verstoßes des Kunden gegen diese Bedingungen oder einer nicht erfolgten Zahlung eines fälligen Betrages seitens des Kunden an OneTel entstanden sind. Wird das Kreditlimit überschritten, kann OneTel das Recht auf eine Inanspruchnahme der Leistungen vollständig oder teilweise aufheben (vorbehaltlich Ziffer 9 AGB).

8.3 Die Verpflichtung des Kunden zum fristgemäßen Ausgleich der in Rechnung gestellten Beträge gemäß Ziffer 7 AGB bleibt durch diese Regelung unberührt.

9. Einstellung der Telekommunikationsdienstleistungen

9.1 OneTel ist gemäß § 19 TKV berechtigt, die Verbindung oder den Zugang des Kunden ganz oder teilweise zu sperren, wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75,00 Euro in Verzug ist und eine geleistete Sicherheit verbraucht ist oder einer der in § 19 Absatz 2 TKV aufgeführten Fälle vorliegt. Die Sperre wird dem Kunden, außer in den Fällen des § 19 Abs. 2 TKV, mit einer Frist von zwei Wochen, unter gleichzeitiger Mahnung und Hinweis auf die Möglichkeit des Rechtsschutzes vor ordentlichen Gerichten, schriftlich angekündigt. OneTel behält sich vor, die Inanspruchnahme ihrer Leistungen in Fällen des § 19 (TKV) ganz oder teilweise zu unterbinden (Sperre). Die Rechte von OneTel aus §321 BGB bleiben hiervon unberührt.

9.2 Soweit nutzungsunabhängige Entgelte vereinbart sind, bleibt der Kunde auch während der Sperre zur Zahlung verpflichtet. 9.3 Kosten des Sperrens/Entsperrens sind vom Kunden zu tragen und betragen jeweils 5,00 Euro.

10. Kundenkennwörter

10.1 OneTel wird dem Kunden gegenüber Informationen telefonisch offen legen, die in Verbindung mit dem Kunden und dessen Konten gespeichert wurden, wenn der Kunde zuvor das von ihm oder von OneTel benannte Kundenkennwort nennt.

10.2 Der Kunde ist verpflichtet, das Kundenkennwort vertraulich zu behandeln und einen Missbrauch oder Verlust zu verhindern. Bei dem Verdacht, dass das Kennwort in die Hände eines unbefugten Dritten gelangt sein könnte, hat der Kunde unverzüglich eine Änderung seines Kundenkennwortes zu beantragen.

10.3 OneTel ist bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde bei OneTel einen Antrag auf Änderung seines Kundenkennwortes einreicht, berechtigt, Informationen in Verbindung mit den kundenbezogenen Leistungen und Konten an jede Person nach Maßgabe von Ziffer 10.1 AGB weiterzugeben, die das korrekte Kundenkennwort nennt, es sei denn, OneTel ist bekannt, dass dieser Dritte dazu nicht befugt ist.

11. Haftung

11.1 OneTel haftet bei etwaigen Schäden gleich welchen Rechtsgrundes nur für den Fall, dass eine vertragswesentliche Pflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt wird oder der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückgeht. Die Haftungsbeschränkung gilt sowohl für OneTel als auch für deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Im Falle der schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung der OneTel, deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf solche Schäden begrenzt, die typischerweise entstehen und die für OneTel im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren, sofern die Verletzung der vertragswesentlichen Pflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgte. Die Haftung ist in diesem Falle auf 12.500,00 Euro begrenzt.

11.2 Die Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz – mit Ausnahme derjenigen aus unerlaubter Handlung, grob fahrlässigen Verhaltens und arglistiger Täuschung – verjähren spätestens in einem Jahr von dem Zeitpunkt an, in dem der Ersatzberechtigte von dem Schaden und von den Umständen, aus denen sich seine Anspruchsberechtigung ergibt, Kenntnis erlangt, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in drei Jahren von dem schädigenden Ereignis an. Für die Folgen von Störungen und Unterbrechungen der OneTel Telekommunikationsdienste haftet OneTel insoweit nicht, als diese gemäß den Ziffern 4.2, 4.3 und 4.4 AGB nach Art und Dauer unabwendbar oder für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Dienstes erforderlich sind.

11.3 Der Kunde ist verpflichtet, OneTel nach Abgabe einer Störungsmeldung sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, wenn die Störung im Verantwortungsbereich des Kunden oder des Netzbetreibers des Kundenanschlusses lag.

12. Dauer des Kundenverhältnisses, Kündigung

12.1 Das Vertragsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit, es sei denn, die Parteien haben davon abweichende Vereinbarungen über Mindestvertragslaufzeiten getroffen. Nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit kann das Vertragsverhältnis jederzeit von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Monaten gekündigt werden, es sei denn, es wurde im Kundenauftrag eine andere Kündigungsfrist vereinbart.

Beide Parteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der in dem jeweiligen Kundenauftrag vereinbarten Kündigungsfrist ordentlich zu kündigen. Im Falle einer vereinbarten Vertragsdauer kann das Vertragsverhältnis mit der vereinbarten Kündigungsfrist nur zum Ende der jeweiligen Vertragsdauer gekündigt werden, eine ordentliche Kündigung während einer vereinbarten Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen.

12.2 Haben die Parteien keine abweichenden Vereinbarungen getroffen und nimmt der Kunde länger als ein Jahr keine Telekommunikationsdienstleistungen der OneTel in Anspruch, so endet das Vertragsverhältnis mit Ablauf des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem die letzte Rechnung an den Kunden gestellt wurde, wenn keine der Parteien vorher kündigt.

12.3 Das Recht beider Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für OneTel liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgemäß nachkommt.

13. Fernmeldegeheimnis und Datenschutz

Für den Umgang mit und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden gilt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG).

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

14.1 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von OneTel, sofern der Kunde Vollkaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. OneTel kann seine Ansprüche jedoch in jedem Fall bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.

14.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen OneTel und dem Kunden gilt ausschließlich das inländische Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15. Sonstige Bedingungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem geschlossenen Vertrag nicht übertragen. Ist eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder sollte der geschlossene Vertrag eine Lücke aufweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt; die unwirksame Bestimmung wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: 5. Juli 2006

Hinweis: Sie können die AGB auch als PDF-Datei herunterladen

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